Immobilienrecht

Eine Immobilie oder ein Grundstück kann für den Eigentümer zu Anlage- und Investmentzwecken dienen, als Gewerberaum vermietet oder zu eigenen Wohnzwecken gebraucht werden. Der Erwerb eines Hauses, Grundstückes oder einer Eigentumswohnung kann für die Käufer und Verkäufer aber vielschichtige Fragen rund um das Immobilienrecht aufwerfen. Gute Planung und die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen sind daher von grundlegender Bedeutung.

Insbesondere beim Kauf über Makler und/oder von professionellen Bauträgern ist nicht gut beraten, wer sich allein auf die Aussagen des Verkäufers oder Maklers und den für die Beurkundung zuständigen Notar verlässt. Selbst ein guter Notar kann in einem kurzen Beurkundungstermin, in dem der gesamte Kaufvertrag verlesen werden muss, nicht sämtliche Rechte und Interessen des Käufers wahren – erst recht nicht in wirtschaftlicher Hinsicht. Hierfür ist der Käufer im Wesentlichen selbst verantwortlich.

Ein Anwalt wird bei allen Fragen rund um den Erwerb des Objekts gerne Rede und Antwort stehen. 

Ich berate Sie als Eigentümer/Käufer und Vermieter/Mieter von Immobilien und Grundstücken kompetent und ergebnisorientiert in den Gebieten des Immobilienrechts.

Hierbei stehe ich Ihnen insbesondere bei Rechtsfragen in den Bereichen

  • Immobilienkauf
    • Prüfung von Kaufverträgen sowie Vertragsgestaltung und
    • Vorbereitung von Notarterminen
    • Fragen um die Immobilienfinanzierung
  • Verwaltung von Immobilien
    • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
    • Räumungsklagen
  • Gewerberaummietrecht
    • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
    • Laufzeitverträge und Kündigungen
    • Schönheitsreparaturen
  • Privates Mietrecht
    • Mietvertrag und Kündigung
    • Räumungsklagen
    • Mängel an der Mietsache
    • Kautionsrückzahlung