Opfervertretung

Hinter jeder Straftat verbirgt sich nicht nur ein Täter sondern auch ein Opfer. Als Opfer einer Straftat ist das Interesse nicht ausschließlich auf zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gerichtet.

Häufig besteht auch das berechtigte Interesse  Einfluss auf den Verlauf und Ausgang des Strafverfahrens gegen den Täter nehmen zu können und nicht bloß der Gerichtsverhandlung beizuwohnen.

Der Zustand ist für das Opfer insbesondere dann unerträglich, wenn die zu verhandelnde Straftat ein versuchtes Tötungsdelikt, wie Mord oder Totschlag, Körperverletzungen oder aber auch sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen, zum Gegenstand hat. Gleiches gilt für die nahen Verbliebenen eines Familienmitglieds welches Opfer eines rechtswidrigen Tötungsdeliktes wurde.

Für diese Fälle sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass das Opfer oder die nahen Angehörigen eines Getöteten sich dem Strafprozess als Nebenkläger anschließen.

Ich gemeinsam mit dem Opfer kann darauf hinwirken, dass der Täter die ihm gerechte Strafe zu Teil kommt.

Wir treten bei Gericht auf mit der Folge, dass das Opfer über uns aktiv am Prozessgeschehen teilnimmt und auf den Verhandlungsverlauf und dessen Ergebnis Einfluss ausübt. Im Wege der Nebenklage wohnen wir der gesamten Verhandlung gleichberechtigt neben der Staatsanwaltschaft bei und nehmen durch Beantragung eigener Anträge, wie z.B. Beweisanträge bis hin zum Plädoyer wo ein konkreter Strafantrag gestellt wird, Einfluss auf den Prozessverlauf.

Um weitere Belastungen für den Betroffenen zu vermeiden, besteht auch die Möglichkeit in das Strafverfahren das so genannte Adhäsionsverfahren einzuführen. Dieses beinhaltet vorab, unabhängig eines zivilrechtlichen (aller Voraussicht nach langwierigen) Verfahrens Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafprozess zugesprochen zu bekommen.

Die  Erfahrung zeigt immer wieder, dass in bestimmten Konstellationen auf diesem Wege  schnellere und bessere Ergebnisse herbeigeführt werden, da zumindest der geständige  Täter durch die Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen oder sogar deren Begleichung ein wohlwollendes Urteil erhofft.