Verkehrsrecht

Als Verkehrsteilnehmer haben Sie Rechte und Pflichte gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern und kommen schnell in Berührung mit der Polizei oder Bußgeldstelle, insbesondere wenn Sie als Unfallbeteiligter in Betracht kommen.

Im Verkehrsstrafrecht, im Bußgeldrecht und im Fahrerlaubnisverfahren sollte ohne anwaltliche Hinzuziehung grundsätzlich gar keine Aussage gemacht werden.

Das Verkehrszivilrecht (z.B. Verkehrsunfall):

Das Verkehrszivilrecht umfasst neben dem Anderen Unfallschadenregulierung; insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Unfallkostenpauschale, Haushaltsführungsschaden,  etc.

Bei einem Verkehrsunfall kommt es oft zum Streit über die Unfallverursachung und den Schadensumfang.

Bitte vermeiden Sie,

— vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen;

— die Abwicklung des Unfalls von unqualifizierten Dritten abnehmen zu lassen;

— eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.

Bei einem Verkehrsunfall kontaktieren Sie mich unverzüglich bitte unter folgender Telefonnummer:

+49 (0) 176–30707908

Das Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahrerflucht):

Ich vertrete Ihre Interessen im Verkehrsstrafrecht,  z.B. in den Fällen

  • des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht),

  • der Gefährdung des Straßenverkehrs,

  • dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr,

  • die fahrlässige Körperverletzung oder — Tötung,

  • bei Trunkenheitsfahrten, bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und

  • bei der  Entziehung der Fahrerlaubnis, etc.